Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz: Was sagt das Gesetz?
Ordnung und Sauberkeit sind am Arbeitsplatz nicht nur eine Frage des guten Stils, sondern ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes. Sie helfen, Gefahren zu vermeiden und fördern die Gesundheit der Mitarbeiter. Was genau Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Hier erklären wir die wichtigsten Grundlagen, damit jeder sicher und gesund arbeiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zu geltenden Vorschriften und soll nicht als rechtliche Beratung dienen. Für spezifische rechtliche Fragen oder weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an eine Fachperson oder Rechtsberatung.
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Regeln und Vorschriften
Ordnung und Sauberkeit sind am Arbeitsplatz nicht nur eine Frage des guten Stils, sondern ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes. Sie helfen, Gefahren zu vermeiden, und fördern die Gesundheit der Mitarbeiter. Was genau Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Hier erklären wir die wichtigsten Grundlagen, damit jeder sicher und gesund arbeiten kann.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Die gesetzliche Basis
Das Arbeitsschutzgesetz legt die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz klar fest. Es verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu treffen, um Risiken zu reduzieren, und Arbeitnehmer, zur Ordnung und Sauberkeit beizutragen.
- Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG): Arbeitgeber müssen potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz erkennen und Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren. So könnte z. B. eine Beurteilung in einer Werkstatt ergeben, dass herumliegende Materialien eine Stolpergefahr darstellen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen treffen, wie die Einführung von Lager- und Reinigungsrichtlinien.
- Grundpflichten des Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit so zu organisieren, dass Gefahren vermieden werden. Dazu zählt auch, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Beispielsweise sollen Verkehrswege frei von Hindernissen sein, um Unfälle zu vermeiden.
- Unterweisung der Mitarbeiter (§ 12 ArbSchG): Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig über Sicherheits- und Gesundheitsschutz informieren, auch in Bezug auf Ordnung und Sauberkeit. So lernen die Beschäftigten, wie sie ihren Arbeitsplatz sicher und ordentlich halten können.
- Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmer (§ 15 ArbSchG): Arbeitnehmer müssen die betrieblichen Vorschriften zur Sauberkeit und Ordnung befolgen und aktiv dazu beitragen. Das bedeutet, dass jeder Mitarbeiter für die Ordnung an seinem Arbeitsplatz verantwortlich ist und Gefahren melden muss.
Praxisbeispiel: Ordnung und Sicherheit in der Werkstatt
In einer Werkstatt führt der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durch und stellt fest, dass herumliegende Werkzeuge und Kabel Stolpergefahren darstellen. Um dies zu verhindern, richtet er feste Ablageorte und eine tägliche Aufräumroutine ein.
Gemäß § 3 ArbSchG sorgt der Arbeitgeber für klare Regeln: Verkehrswege müssen frei bleiben, Werkzeuge werden nach Gebrauch an festgelegten Plätzen abgelegt. In regelmäßigen Unterweisungen (§ 12 ArbSchG) lernen die Mitarbeiter die neuen Richtlinien und ihre Mitwirkungspflichten kennen.
Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter (§ 15 ArbSchG): Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, seinen Arbeitsplatz ordentlich zu halten und Gefahrenquellen zu melden. So bleibt die Werkstatt sicher und ordentlich.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Richtlinien für sichere und saubere Arbeitsplätze
Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt detailliert, wie Arbeitsplätze und Verkehrswege gestaltet sein müssen, um Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten.
- Anforderungen an Arbeitsstätten (§ 3 ArbStättV): Arbeitsräume und Verkehrswege müssen so gestaltet sein, dass sie sicher und sauber sind. Regelmäßige Reinigung und Wartung sind Pflicht, um Gefahren zu vermeiden.
- Verkehrswege (Anhang 1.5 ArbStättV): Gänge und Treppen müssen stets frei und sicher sein. Hindernisse und Verschmutzungen, die Stolpergefahren darstellen, sind sofort zu beseitigen.
- Sanitärräume (Anhang 3.3 ArbStättV): Sanitäreinrichtungen und Pausenräume müssen regelmäßig gereinigt werden. Dies sorgt für hygienische Verhältnisse und schützt die Gesundheit der Mitarbeiter.
Praxisbeispiel: Saubere und sichere Verkehrswege im Bürogebäude
In einem Bürogebäude stellt der Arbeitgeber gemäß den Anforderungen an Arbeitsstätten (§ 3 ArbStättV) sicher, dass Arbeitsräume und Verkehrswege regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Damit wird verhindert, dass Stolperfallen oder Schmutz Gefahren verursachen.
Gemäß Anhang 1.5 ArbStättV hält das Reinigungspersonal alle Gänge und Treppen frei von Hindernissen. Dinge wie Kabel und Kartons werden aus den Verkehrswegen entfernt, um Unfälle zu vermeiden.
In den Sanitärräumen und Pausenräumen (Anhang 3.3 ArbStättV) sorgt eine regelmäßige Reinigung für hygienische Bedingungen. Diese Maßnahmen schützen die Gesundheit der Mitarbeiter und schaffen eine angenehme Arbeitsumgebung.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Praktische Umsetzungsanweisungen
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) präzisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und machen sie für die Praxis umsetzbar.
- Fußböden (ASR A1.5/1,2): Böden in Arbeitsräumen und Verkehrswegen dürfen keine Stolpergefahren darstellen und müssen sauber und rutschfest sein. Regelmäßige Reinigung verhindert Ausrutschen und Stolpern.
- Sanitärräume (ASR A4.1): Wasch- und Sanitärräume müssen sauber und ausreichend ausgestattet sein, um die Hygiene aufrechtzuerhalten.
- Verkehrswege (ASR A1.8): Verkehrswege müssen jederzeit frei von Hindernissen sein. Das bedeutet, dass herumliegende Gegenstände oder Verschmutzungen sofort beseitigt werden müssen.
Praxisbeispiel: Sicherheit durch ASR-konforme Arbeitsflächen
In einem Lagerbereich stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Fußböden (ASR A1.5/1,2) regelmäßig gereinigt und rutschfest sind, um Stolper- und Rutschgefahren zu vermeiden. Dies reduziert das Risiko von Unfällen erheblich, besonders in Bereichen mit hoher Laufaktivität.
In den Sanitärräumen (ASR A4.1) sorgt eine regelmäßige Reinigung und ausreichende Ausstattung für die notwendige Hygiene. So wird sichergestellt, dass diese Bereiche stets sicher und benutzbar sind.
Gemäß den Vorschriften zu Verkehrswegen (ASR A1.8) hält das Personal alle Verkehrswege frei von Hindernissen. Herumliegende Materialien und Abfälle werden umgehend entfernt, sodass alle Gänge sicher begehbar sind.
Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmern
Ordnung und Sauberkeit sind Teamarbeit: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Verantwortung.
- Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss die Rahmenbedingungen schaffen und organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit Ordnung und Sauberkeit gewährleistet sind. Dazu gehört das Bereitstellen von Abfallcontainern, Schränken zur Aufbewahrung und das Einführen klarer Reinigungsrichtlinien.
- Verantwortung des Arbeitnehmers: Arbeitnehmer müssen Anweisungen zur Ordnung befolgen und aktiv mitarbeiten. Jeder ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten und Gefahrenquellen zu melden.
- Recht auf einen sicheren und sauberen Arbeitsplatz: Nach § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Arbeitnehmer das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz, einschließlich einer sauberen und geordneten Umgebung.
Umsetzung im Betrieb: Tipps für die Praxis
Die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Betrieb erfordert einfache, aber effektive Maßnahmen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer täglich umsetzen können. Hier sind praxiserprobte Tipps, die helfen, ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld zu schaffen.
1. Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen
Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt, um potenzielle Risiken zu identifizieren. Arbeitgeber sollten dabei besonders auf Stolperfallen, rutschige Böden und schlecht erreichbare Lagerbereiche achten. So können gezielt Maßnahmen ergriffen werden, die Gefahren verringern.
2. Klare Reinigungs- und Aufbewahrungsrichtlinien festlegen
Die Einführung klarer Regeln für die Aufbewahrung und Entsorgung von Materialien trägt erheblich zur Sicherheit bei. Feste Lagerorte für Werkzeuge und Materialien sowie ein gut strukturierter Reinigungsplan helfen, Stolpergefahren zu vermeiden und die Arbeitsumgebung sauber zu halten.
3. Verkehrswege freihalten
Verkehrswege, wie Gänge und Treppen, sollten stets frei von Hindernissen sein. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, Arbeitsbereiche ordentlich zu hinterlassen. Die regelmäßige Überprüfung der Wege durch das Reinigungspersonal stellt sicher, dass Stolperfallen vermieden werden.
4. Saubere Sanitärräume sicherstellen
Ein hygienischer Zustand der Sanitärräume ist essenziell für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten regelmäßige Reinigungen und ausreichende Ausstattung der Sanitärräume gewährleisten, um eine sichere und saubere Nutzung zu ermöglichen.
5. Mitarbeiter schulen und zur Eigenverantwortung motivieren
Regelmäßige Schulungen zur Arbeitssicherheit und Ordnung helfen Mitarbeitern, die Wichtigkeit dieser Standards zu verstehen und aktiv mitzuwirken. Eine klare Kommunikation der Regeln und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen stärken das Bewusstsein und die Eigenverantwortung.
6. Transparente Kommunikation und Feedback
Offene Kommunikation und regelmäßiges Feedback sind entscheidend. Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, Gefahrenquellen oder Mängel direkt zu melden. Das zeigt, dass ihre Sicherheit ernst genommen wird und hilft, schnelle Maßnahmen einzuleiten.
7. Arbeitsplatz individuell organisieren
Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, seinen Arbeitsplatz aufgeräumt zu halten. Durch die Einführung von Checklisten und persönlichen Aufbewahrungsplätzen lassen sich Chaos und Unordnung effektiv vermeiden. So bleibt der Arbeitsplatz übersichtlich und sicher.
Was tun bei Verstößen? Gesetzliche Regelungen und Vorgehen
Bei Verstößen gegen die Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz können rechtliche Schritte und interne Maßnahmen ergriffen werden. Hier ein Überblick über die gesetzliche Grundlage und das Vorgehen bei solchen Verstößen:
1. Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regeln die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten (§ 3 ArbSchG), und Arbeitnehmer haben die Pflicht, Vorschriften einzuhalten und aktiv zu einem sicheren Arbeitsplatz beizutragen (§ 15 ArbSchG).
Sollten diese Vorschriften nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, dass Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsämter oder Berufsgenossenschaften) nach einer Überprüfung Sanktionen verhängen.
2. Vorgehen bei Verstößen durch Arbeitnehmer
- a) Interne Kommunikation und Hinweis
Oftmals reicht ein Gespräch oder eine schriftliche Verwarnung, um das Verhalten zu ändern. Arbeitnehmer sollten dabei auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die durch Unordnung entstehen, und auf ihre Mitwirkungspflicht hingewiesen werden (§ 15 ArbSchG). - b) Abmahnung und Eskalation
Sollte das Fehlverhalten trotz Hinweis fortbestehen, kann eine Abmahnung durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Abmahnung ist ein formaler Hinweis und kann, wenn sich das Verhalten nicht bessert, Grundlage für weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung sein.
3. Vorgehen bei Verstößen durch Arbeitgeber
- a) Meldung an Aufsichtsbehörden
Wenn ein Arbeitgeber seiner Verantwortung zur Schaffung eines sicheren und sauberen Arbeitsplatzes nicht nachkommt, können Arbeitnehmer die Gewerbeaufsichtsämter oder die zuständige Berufsgenossenschaft informieren. Diese Behörden sind befugt, den Betrieb zu prüfen und Maßnahmen zu verlangen. - b) Recht auf sichere Arbeitsbedingungen
Nach § 618 BGB haben Arbeitnehmer ein Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Wenn Verstöße des Arbeitgebers gegen die Arbeitsschutzmaßnahmen vorliegen und keine Änderung erfolgt, können Mitarbeiter die Arbeit niederlegen, wenn unmittelbare Gefahren für die Gesundheit bestehen. Dies sollte jedoch nur nach Absprache mit dem Betriebsrat oder einer Aufsichtsbehörde geschehen.
4. Bußgelder und Sanktionen
Verstoßen Arbeitgeber schwerwiegend oder wiederholt gegen Arbeitsschutzvorschriften, können die Gewerbeaufsichtsämter Bußgelder verhängen, die je nach Verstoß erheblich ausfallen können. In schwerwiegenden Fällen sind auch Betriebsstilllegungen oder rechtliche Verfahren möglich.
5. Präventive Maßnahmen
Um Verstöße zu vermeiden, sollten klare Sicherheits- und Reinigungsstandards und eine regelmäßige Überprüfung dieser Standards im Betrieb etabliert werden. Ein gutes Arbeitsumfeld entsteht durch Transparenz, regelmäßige Schulungen und das Einbinden aller Mitarbeiter in den Sicherheitsprozess.
Fazit
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sind nicht nur gesetzlich gefordert, sondern tragen wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter bei. Durch die Umsetzung klarer Vorschriften, regelmäßige Schulungen und eine aktive Mitwirkung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen wesentlichen Beitrag zu einem sicheren Arbeitsumfeld leisten. Ein gut organisierter Arbeitsplatz, an dem jeder seine Verantwortung kennt und wahrnimmt, fördert nicht nur die Effizienz, sondern schafft auch ein Umfeld, in dem sich alle wohl und geschützt fühlen.
Mit einer proaktiven Haltung und klaren Kommunikationswegen lassen sich Risiken minimieren und das Vertrauen in eine sichere Arbeitskultur stärken. So entsteht ein Betriebsklima, das nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch das Wohlbefinden und die Zufriedenheit aller Beschäftigten fördert. Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern bezüglich Ungeziefer am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit mangelnder Körperhygiene am Arbeitsplatz.
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